Arbeitsordnung - Daimler
2018-6-8 · Mitgebrachte Kleidungsstücke, die bei der Arbeit nicht getragen werden, sind in den zur Verfügung gestellten Schränken zu verschließen. Dagegen wird dringend empfohlen, etwa mitgeführte Wertgegenstände und Geld bei sich zu behalten und nicht in den Kleiderablagen oder in offenen Schubfächern auf-